Als Nissan Partner halten wir, was wir versprechen. Heute, morgen und übermorgen. Als Kunde von Nissan können Sie sich darauf verlassen, dass wir offen, ehrlich und aufrichtig sind und uns um Ihre Anliegen, Fragen und Wünsche kümmern.
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Ob Reparatur oder Wartung: Wenn Ihr Nissan einen Termin in der Werkstatt hat, bekommen Sie auf Wunsch und sofern verfügbar einen kostenlosen Ersatzwagen – oder sogar ein Elektrofahrzeug. Ein Ersatzwagen wird Ihnen für maximal 100 km an einem Tag kostenfrei zur Verfügung gestellt. Bei Distanzen, die über die 100 km hinaus reichen, können Ihnen Kosten in Rechnung gestellt werden. Dies wird Ihnen aber im Vorfeld mitgeteilt. Ausgenommen von diesem Angebot sind Karosserie-, Lack- und/oder Unfallreparaturen. |
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Eine andere, von Nissan unabhängige Werkstatt im Umkreis von 10 km würde die geplanten Wartungs- und/oder Reparaturarbeiten zu einem günstigeren Preis ausführen? Legen Sie uns einfach das Angebot vor und wir werden Ihnen denselben Preis anbieten. Voraussetzungen, die das Angebot erfüllen muss: Das Angebot ist nicht älter als 7 Kalendertage. Es ist mit unserem 1:1 vergleichbar. Es liegt uns in schriftlicher Form vor. Es basiert ausschließlich auf Nissan Originalteilen bzw. Nissan Originalzubehör. Es beinhaltet die Kosten für die Montageleistungen. |
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Egal wo, egal wann und egal wie alt Ihr Nissan ist: Falls es zu einer Panne oder einem unfallbedingten Schaden an Ihrem Nissan kommen sollte, ist die Nissan Assistance für Sie da. Ein Anruf bei der 24-Stunden-Servicehotline genügt und unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter. Übrigens, die Nissan Assistance ist in Ihrer Neufahrzeuggarantie automatisch enthalten. Lassen Sie bei uns nach Ablauf der Garantie Ihres Nissan eine Wartung durchführen, verlängert sich die Nissan Assistance automatisch für die nächsten 12 Monate oder bis zu Ihrer nächsten planmäßigen Wartung. Weitere Infos zu Nissan Assistance finden Sie hier. |
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Bei jedem Werkstattbesuch mit Ihrem Nissan wird Ihnen ein kostenloser Fahrzeugcheck angeboten. Wenn ein Reparatur- oder Servicebedarf besteht, wird Ihnen ein unverbindliches, transparentes Angebot erstellt. Sie entscheiden, ob und was gemacht wird. |
*Die angegebenen Verbrauchswerte wurden nach den vorgeschriebenen Messverfahren VO(EG)715/2007 und § 2 Nrn. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der gegenwärtig geltenden Fassung und ohne Zusatzausstattung ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch, den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der bei der Deutsche Automobil Treuhand (DAT) unentgeltlich erhältlich ist.
**Verbrauch, CO2 Emissionen: Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und ohne Zusatzausstattung und Verschleißteile ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch, den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der bei der Deutsche Automobil Treuhand (DAT) unentgeltlich erhältlich ist. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z.B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik, verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Stromverbrauch, die CO₂Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs und CO₂-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen.